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Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von den Fahrschülern bei jeder Anmeldung jeweils gelesen und akzeptiert. Drive Club besteht aus selbständig erwerbenden Fahrlehrer. Ein gültiger Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrt mitzuführen inkl. bei der Prüfung. Polizeibussen gehen zu Lasten des Kunden.​

Admin / Versicherung
Die einmalige Beteiligung von CHF 120.- an der Vollkasko-Versicherung der Fahrschule ist obligatorisch. Die Versicherung übernimmt alle Schäden ohne Selbstbehalt, die das Fahrschulfahrzeug oder die damit beschädigten Gegenstände oder geschädigten Personen betreffen.
Die Versicherung kann die Zahlung verweigern, wenn der Fahrschüler zum Zeitpunkt des Unfalls nicht fahrfähig war (Alkohol, Drogen, Medikamente, Übermüdung etc.). Vereinbarte Fahrlektionen finden grundsätzlich immer und bei jedem Wetter statt. Wir behalten uns das Recht vor, wenn die Wetterverhältnisse (Schnee oder Eis auf der Fahrbahn) einen ungefährdeten Fahrbetrieb nicht zulassen, die Fahrlektionen zu verschieben oder abzusagen.​

Konditionen
Massgebend für die Rechnungsstellung sind die zur Zeit der Bestellung aufgeführten Preise im Internet. Die Preise sind generell von der MWST befreit, da es sich um Schulleistungen handelt. Die publizierten Preise können jederzeit ohne besondere Ankündigung geändert werden.​

Dauer / Preise / Bezahlung
Unser Fahrlehrer berechnen jeweils pro Lektion 45 Minuten. Die Doppellektion dauert 90 Minuten. Darin enthalten sind ausser Fahrzeit auch noch Terminvereinbarungen, administrative Arbeiten und Besprechungen. Die aktuellen Preise sind auf unserer Homepage ersichtlich. 
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit die Fahrlektionszeiten oder -preise zu ändern. Die Fahrlektionen müssen bei allen Fahrlehrern bar oder per TWINT bezahlt werden. Nach Buchung jeder Fahrlektion wird eine Rechnung ausgestellt. Die Administrations- und Versicherungspauschale beträgt einmalig für Fahrlektionen mit unseren Fahrschulfahrzeugen CHF 100.00, ist ab Beginn der Autofahrausbildung nicht mehr rückerstattbar und nur gültig für die Dauer der Autofahrausbildung ¨Vereinbarten oder anstehenden Fahrlektionen muss vom Fahrschüler 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Durch eine eventuelle Verspätung des Fahrschülers verkürzt sich die Dauer der Fahrlektion um diese Zeit. Durch eine eventuelle Verspätung des Fahrlehrers verlängert sich die Dauer der Fahrlektion um diese Zeit, oder die verpasste Zeit wird bei der nächsten Fahrlektion nachgeholt. Der Fahrlehrer/in wartet beim vereinbarten Treffpunkt maximal 15 Minuten. Erscheint der Fahrschüler bis zu diesem Zeitpunkt nicht beim vereinbarten Treffpunkt oder es kann telefonisch keine Einigung erzielt werden, kann der/die Autofahrlehrer/in sich vom vereinbarten Treffpunkt entfernen und die Autofahrlektionen wird verrechnet.​

Treffpunkt / Abholservice
Der Treffpunkt für Autofahrlektionen befindet sich grundsätzlich beim nächstgelegenen Bahnhof.
Auf Anfrage kann der genaue Treffpunkt mit den Fahrlehrern individuell vereinbart werden. Die von der Drive Club ausgestellten Gutscheine werden von allen Teammitglieder entgegengenommen. Die Gutscheine die von den einzelnen Teammitgliedern ausgestellt wurden, können nur bei den betreffenden Fahrlehrer/innen oder Fahrschulen eingelöst werden. Öffentlich ausgeschriebene Kurse finden grundsätzlich immer und bei jedem Wetter statt. Bei einem Ausfall des Kursleiters wegen Krankheit oder Unfall behält sich die Fahrschule das Recht vor, die Kursteile oder Kurse zu verschieben oder abzusagen. Drive Club  behält sich ausserdem das Recht vor, Kursteile oder Kurse zu verschieben oder abzusagen, wenn sich weniger als sechs Teilnehmer bei den Nothelfer- und VKU-Kursen und drei Teilnehmer bei den Motorrad-Grundkursen angemeldet haben. Bei den Motorrad-Grundkursen behalten wir uns das Recht vor, wenn die Wetterverhältnisse (Schnee oder Eis auf der Fahrbahn) einen ungefährdeten Kursbetrieb nicht zulassen, die Kurse zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage (nicht Verschiebung) wird das Kursgeld vollumfänglich zurückerstattet. Schadenersatz- oder andere Forderungen bei Kursverschiebungen oder -absagen lehnen wir vollumfänglich ab. Der Kursteilnehmer ist spätestens bei einer Kursanmeldung verpflichtet, seine persönlichen Daten vollständig einzutragen, sie regelmässig auf ihre Richtigkeit zu prüfen und nötigenfalls zu korrigieren. Quittungen für Barzahlungen werden nur auf Verlangen ausgestellt. Die Barzahlungen müssen jeweils von den zuständigen Kursleitern zeitgleich in unserem System eingetragen werden. Die Kosten die durch Missbrauch, fehlenden oder falschen Angaben des Kursteilnehmers entstehen, müssen vom Kursteilnehmer vollumfänglich übernommen werden.​

Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die Kursanmeldungen und –abmeldungen müssen vom Kursteilnehmer erstellt werden. Der Kursteilnehmer muss sich im Vorfeld auf unserer Homepage über die Kursdaten, den Kursort und die Telefonnummer des Kursleiters informieren. Der Kursteilnehmer wird ausserdem bei der Kursanmeldung per E-Mail mittels Kursbestätigung darüber informiert. 
Das Zusenden eines Bestätigungsmails oder einer SMS/WhatsApp-Erinnerung ist eine freiwillige Dienstleistung der Drive Club und deshalb wird bei Nichterhalt die Haftung abgelehnt. Bei Verspätungen (max. 15 Minuten) muss der betreffende Kursleiter darüber telefonisch oder per SMS informiert werden. Sollte ein Kursteilnehmer nicht in der Lage sein, dem Unterricht Folge zu leisten (Drogen, Alkohol, Sprache, etc.) oder den Unterricht stören (kann bspw. sein Fahrzeug oder unser Mietfahrzeug nicht genügend gut bedienen, damit er sich sicher im Strassenverkehr fortbewegen kann, etc.), kann der Kursleiter den betreffenden Kursteilnehmer vom Kursteil oder Kurs ausschliessen. Die Entscheidung des Kursleiters ist abschliessend und nicht anfechtbar. In diesem Fall wird kein Kursgeld zurückerstattet. Kommt ein Kursteilnehmer zu spät (mehr als 15 Minuten), liegt es im Ermessen des Kursleiters ob der Kursteilnehmer vom Kurs/Kursteil ausgeschlossen wird oder den Kurs/Kursteil wiederholen muss. Die Entscheidung des Kursleiters ist auch in diesem Fall abschliessend und nicht anfechtbar. In diesem Fall behalten wir uns ebenfalls das Recht vor, einen Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile) geltend zu machen. Besitzt der Kursteilnehmer keinen gültigen Lernfahrausweis oder kann er ihn beim Verlangen nicht vorweisen, wird er an der Teilnahme des VKU- oder Motorradkurses aus gesetzlichen Gründen nicht zugelassen. Wir behalten uns auch in diesem Fall das Recht vor, einen Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile) geltend zu machen. Das Tragen von Motorrad-Sicherheitsbekleidung (ausser Helm) ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben aber von uns ausdrücklich erwünscht. Im Interesse der Sicherheit, sowohl für den Kursteilnehmer als auch für alle anderen am Kurs beteiligten Personen, bitten wir alle Motorrad-Kursteilnehmer angemessene Sicherheitsbekleidung zu tragen und sich an die Anweisungen unserer Instruktoren zu halten. Bei groben Verstössen (Beschimpfungen, Handgreifigkeiten, massive Geschwindigkeitsüberschreitungen, etc.) gegen Anordnungen des Kursleiters oder gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes können die Teilnehmenden - ohne Anspruch auf Rückzahlung des Kursgeldes - vom Kurs ausgeschlossen werden.​

Annullierungsbedingungen
Nachdem der Kursteilnehmer sich für einen Kurs angemeldet hat, wird ihm automatisch ein Platz in dem gewünschten Kurs oder in den Kursteilen reserviert und für ihn frei gehalten. Die Absage eines Kurses oder Kursteils muss deshalb zwingend, per SMS oder E-Mail an den entsprechenden Fahrlehrer oder Kursleiter erfolgen und ist innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung sowie bis 5 Tage vor Kursbeginn ohne Kostenfolge möglich. Telefonische Abmeldungen können aus rechtlichen Gründen leider nicht akzeptiert werden. Erfolgt die Abmeldung in einem Zeitraum von weniger als 5 Tagen vor Kurs(teil)beginn, behalten wir uns das Recht vor, unabhängig vom Grund der Abmeldung, einen Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile) geltend zu machen. Bei Nichterscheinen ist das vollumfängliche Kursgeld (alle noch nicht besuchten Kursteile) geschuldet.​Kurs- und MahnkostenNach der Kursanmeldung wird eine Rechnung ausgestellt. Die Kurskosten müssen bis Kursbeginn entweder per Online-Banking (Zahlungsnachweis mitnehmen) oder vor Ort am Kurstag in bar oder per TWINT beglichen werden. Bei einer Bezahlung am Postschalter mit einem Einzahlungsschein müssen zusätzlich CHF 3.50 Postgebühren/Einzahlungsschein bezahlt werdenDer Nothelferausweis, die VKU- oder Motorrad-Grundkurs-Bestätigungen sind in den Kurskosten enthalten. Bei Nichtbezahlung des Kursgeldes bis Kursbeginn, behalten wir uns das Recht vor, die Ausstellung des Nothelferausweises oder die Kursbestätigung (SARI-Eintrag) zu verweigern. Der Kursteil oder Kurs gilt bei Nichtbezahlung als nicht besucht und der Kursteil, bzw. der gesamte Kurs muss wiederholt werden. Die daraus entstandenen Kosten (Kursteil- oder Kurskosten oder/und SARI-Gebühren) sind vom Kursteilnehmer vollumfänglich zu übernehmen. Die Rechnungen und Mahnungen werden im Login Bereich des Kursteilnehmers erstellt und sind kostenlos. Für eine Betreibungsandrohung behalten wir uns das Recht vor, eine Gebühr von CHF 30.00 zu verrechnen. Bei einer Betreibung werden ein Verzugszins von 5% und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 zum Schuldbetrag und Betreibungsandrohungsgebühr verrechnet. Im Falle einer Betreibung in Zusammenhang mit der Nichtbezahlung der Kursteile/Kurse, erteilt der Kursteilnehmer hiermit ausdrücklich seine Zustimmung für die Rechtsöffnung oder Lohnpfändung bis diese Kosten vollständig bezahlt wurden. Auf Wunsch des Kursteilnehmers kann die Löschung des Betreibungsbegehrens beim zuständigen Betreibungsamt gegen eine Gebühr von CHF 250.00 beantragt werden.​

Versicherung
Unsere  Fahrschule verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Unfallversicherung ist Sache der Kursteilnehmer. In der Regel sollten alle Kursteilnehmer bereits über eine Unfallversicherung verfügen (Arbeitgeber, Krankenkasse, etc.). Der Kursteilnehmer besucht unsere Kurse auf eigene Gefahr. Die Motorrad-Grundkurse sind keine Fahrlektionen und der Kursteilnehmer muss das Fahrzeug bedienen und sich bereits im Strassenverkehr sicher fortbewegen können. Er verzichtet durch das Lesen und sein Einverständnis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegenüber Drive Club, Kursleiter, Fahrlehrer oder Teammitglieder. Der Kursteilnehmer ist bei den Motorradkursen auch für die Einhaltung der geltenden Strassenverkehrsvorschriften verantwortlich und garantiert unsere Fahrschule, dass sein Motorrad den Vorschriften über die technische Zulassung von Motorrädern (Bremsen, Reifenprofil, Beleuchtung, L-Schild, etc.) entspricht. Die Motorräder der Kursteilnehmer sind beim Besuch eines Motorradkurses nicht von der Fahrschule Drive Club Kasko versichert. Die entsprechende Kaskoversicherung ist Sache der Kursteilnehmer.​

Nothelferausweis / VKU- und Motorradgrundkurs-Bestätigung
Der Nothelferausweis und die VKU- oder Motorradgrundkurs-Bestätigungen werden erst nach dem vollständigen Besuch und der vollständigen Bezahlung des Kursteils/Kurses ausgestellt, bzw. im SARI eingetragen. Die VKU- oder Motorrad-Grundkurse müssen bei den Strassenverkehrsämtern in einem Registrierung- und Administrationssystem online eingetragen werden. Nachträgliche Eintragungen ab 48 Stunden werden von den Strassenverkehrsämtern mit Kosten belegt. Diese Kosten müssen bei fehlenden oder falschen Angaben vom Kursteilnehmer vollumfänglich übernommen werden.​

Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Gerichtsstand aus Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Zürich und Aargau.
Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung werden ausschliesslich nach schweizerischem Recht beurteilt.

Enthält diese Vereinbarung eine vor dem Gesetz nichtige oder ungültige Regelung, so hindert dies die Gültigkeit und Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Die nichtige oder unwirksame Klausel wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, welche dem Vertragsinhalt am ehesten entspricht.

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